Aufenthaltsgenehmigung

Der ständige Wohnsitz in Griechenland wird alle 5 Jahre erneuert, da die Immobilie im Eigentum des Käufers bleibt. deshalb für immer. Ein solches Visum wird dem Eigentümer des Wohnsitzes, seinem Ehemann oder seiner Ehefrau, seinen leiblichen Eltern und Schwiegereltern sowie den Kindern bis zu 21 Jahren ausgestellt.

Verfahren

Antragsverfahren für das Goldene Visum

Das griechische goldene Visum kann von Nicht-EU-Bürgern beantragt werden, die mindestens 250.000 Euro in Immobilien in Griechenland investieren. Die Menge kann in mehrere Immobilien aufgeteilt werden. Da Griechenland seit 1981 Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, berechtigt das Goldene Visum den Antragsteller, den Status eines EU-Wohnsitzes zu genießen. Das griechische Goldene Visum-Programm ist im Vergleich zu anderen südeuropäischen Ländern der günstigste Weg, um in der EU ansässig zu werden. Dies bedeutet, dass der Antragsteller und seine Familie berechtigt sind, visumfrei in die EU und in die Schengen-Länder zu reisen.

Vorteile

Vorteile des Goldenen Visums
  • Es ist nicht erforderlich, im Land zu wohnen, um das Verfahren abzuschließen.
  • Ab dem Datum der Investition dauert es ungefähr 40 Tage bis 4 Monate.
  • Ehepartner und Kinder bis 21 Jahre können sich nach dem Antragsteller bewerben.
  • Der Antragsteller muss über eine Krankenversicherung und ein einwandfreies Führungszeugnis verfügen.
  • Auf Einkünfte außerhalb Griechenlands wird keine Einkommensteuer erhoben.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für 5 Jahre ausgestellt und um weitere fünf Jahre verlängert.
  • Eltern des Investors und sein/ihr Ehepartner sind ebenfalls berechtigt.
  • Die Aufenthaltserlaubnis erlaubt nicht dem Investor zu arbeiten.
  • Die griechische Staatsbürgerschaft kann nach 7 Jahren ausgestellt werden.

Zeitleiste

Antrag Zeitleiste
Vorbereitungsstufen für das Goldene Visum:

1. Vorbereitung

Der Investor diskutiert mit den Beratern von JP & Partner über verschiedene Investitionsmöglichkeiten in Griechenland und beginnt mit Hilfe unserer Rechtsberater mit der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für die Beantragung des Goldenen Visums sowie der Unterzeichnung einer vorläufigen Konsultationsvereinbarung mit JP & Partners. In dieser Phase bieten wir dem Kunden alle erforderlichen Investitions- und Rechtsberatungen an und senden für den ersten Besuch ein Einladungsschreiben, um den VISA-Prozess zu vereinfachen.

2. Auswahl

Nach Prüfung verschiedener Möglichkeiten trifft der Kunde die endgültige Entscheidung über die am besten geeigneten Investitionsmöglichkeiten. Zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet der Kunde eine Vollmacht bei unserem Rechtsteam und ermächtigt ihn, den Prozess zu verwalten, oder impliziert, dass der Kunde ihn verwalten würde, wenn er jederzeit anwesend sein könnte. Darüber hinaus unterstützen wir den Kunden bei der Eröffnung eines Bankkontos und einer griechischen Steuernummer bei seinem ersten Besuch.

3. Transaktion

Zu diesem Zeitpunkt überweist der Investor den erforderlichen Betrag auf sein griechisches Bankkonto, und daher fährt unser Rechtsteam mit dem Kaufvorgang fort. Der Antrag für das Goldene Visum kann nur eingereicht werden, wenn der Kaufpreis von mindestens 250.000 Euro vollständig beglichen ist.

Abschluss & Erhalt der Genehmigung

Schließlich erhält der Investor ein Griechisch-Blaues Zertifikat, mit dem er für den Zeitraum der Ausstellung des Goldenen Visums, der etwa 2 bis 5 Monate ab dem Antragsdatum dauert, nach Griechenland reisen kann. Während dieser Zeit reisen die Familienmitglieder des Investors zum Zweck der Beantragung des Goldenen Visums nach Griechenland.

5. Erforderliche Dokumente
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Stromrechnungen
  • Einkommensnachweis (3 Jahre)
  • Arbeitsbestätigung
  • Eigentumsnachweis einer Vereinsfirma
  • Steuernummer
  • Kontoauszug
  • Passkopien aller Seiten, einschließlich Stempel und VISAs
  • 4 x 2 cm große Bilder auf einer CD und in gedruckter Form

Hinweis: Je nach Person sind möglicherweise weitere Dokumente erforderlich.

Aufenthaltserlaubnis in Europa

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Neben dem ständigen Aufenthalt mit dem Goldenen Visum in Griechenland gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Litauen, Polen, Griechenland und Ungarn zu erhalten.

Arten von Aufenthaltserlaubnissen

  • Litauen: Investor / Geschäftsinhaber / Direktor
  • Polen: Investor / Geschäftsinhaber / Direktor
  • Ungarn: Investor / Geschäftsinhaber / Direktor
  • Griechenland: Direktor / FIP

Ein Staatsbürger eines Nicht-EU-Mitgliedstaats kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, die es Ausländern ermöglicht, das ganze Jahr über in den oben genannten Ländern zu leben, mehrmals abzureisen und in das Land zurückzukehren sowie visumfrei durch alle Schengen-Mitgliedsländer zu reisen. Der Aufenthalt in Litauen, Polen, Griechenland und Ungarn wird in der Regel je nach Land zunächst für ein, zwei oder drei Jahre gewährt und beim nächsten Mal um zwei oder drei Jahre verlängert.

Beantragen Sie das Goldene Visum

Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder ein Goldenes Visum beantragen möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Kontaktiere uns
Loading...